Rechtsprechung
EuGH, 22.10.1998 - C-10/97, C-11/97, C-12/97, C-13/97, C-14/97, C-15/97, C-16/97, C-17/97, C-18/97, C-19/97, C-20/97, C-21/97, C-22/97 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Folgen der Unvereinbarkeit einer nationalen Abgabe mit dem Gemeinschaftsrecht
- Europäischer Gerichtshof
'IN.CO.GE. ''90'
- Europäischer Gerichtshof
Mafar
- EU-Kommission
Ministero delle Finanze / IN.CO.GE.'90 u.a.
EG-Vertrag, Artikel 177
1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Zuständigkeitsfrage im Bereich der nationalen Gerichtsbarkeit - Von der Qualifizierung einer Rechtslage nach Gemeinschaftsrecht abhängige Lösung - Zweckmässigkeit einer Vorabentscheidung - EU-Kommission
Ministero delle Finanze / IN.CO.GE.'90 u.a.
- Wolters Kluwer
Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge ; Neuqualifizierung der Rechtsbeziehungen, die durch die Erhebung einer später für gemeinschaftsrechtswidrig befundenen nationalen Abgabe zwischen der Finanzverwaltung eines Mitgliedstaats und den Gesellschaften in diesem Staat ...
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 177
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Gemeinschaftsrecht und innerstaatliches Gerichtsverfahrensrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge âEUR" Folgen der Unvereinbarkeit einer nationalen Abgabe mit dem Gemeinschaftsrecht
- rechtsportal.de
Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Folgen der Unvereinbarkeit einer nationalen Abgabe mit dem Gemeinschaftsrecht
- datenbank.nwb.de
Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Folgen der Unvereinbarkeit einer nationalen Abgabe mit dem Gemeinschaftsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 335/69, Richtlinie 69/335/EWG
Gemeinschaftsrecht; Steuererstattung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Rom - Erstattung von unter Verletzung der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital erhobenen Abgaben - Qualifizierung des Rechtsverhältnisses im ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-10/97
- EuGH, 22.10.1998 - C-10/97, C-11/97, C-12/97, C-13/97, C-14/97, C-15/97, C-16/97, C-17/97, C-18/97, C-19/97, C-20/97, C-21/97, C-22/97
- EuGH, 27.10.1998 - C-10/97
- EuGH - C-10/97 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 200
- NJW 1999, 201
- NVwZ 1999, 169 (Ls.)
- EuZW 1998, 719
- DVBl 1999, 56 (Ls.)
- NZG 1999, 41
Wird zitiert von ... (72) Neu Zitiert selbst (19)
- EuGH, 02.12.1997 - C-188/95
Fantask u.a.
Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
Daraus folgt,daß die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse,die vor Erlaß des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstandensind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für dieAnrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriftbetreffenden Streit vorliegen (Urteile vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79,Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 16, und vom 2. Dezember 1997 in derRechtssache C-188/95, Fantask u. a., Slg. 1997, I-6783, Randnr. 37).Der Mitgliedstaat ist somit grundsätzlich verpflichtet,die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Gebühren zu erstatten(Urteil Fantask u. a., Randnr. 38).
- EuGH, 08.02.1996 - C-212/94
FMC u.a.
Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
Diese Erstattung kann jedoch mangels einer einschlägigen gemeinschaftsrechtlichenRegelung nur unter Beachtung der in den verschiedenen nationalenRechtsordnungen festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen verlangtwerden, wobei diese jedoch nicht ungünstiger gestaltet werden dürfen als beientsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und die Ausübungder durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktischunmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (vgl. insbesondere Urteilevom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 8. Februar 1996 in der Rechtssache C-212/94, FMCu.a., Slg. 1996, I-389, Randnr. 71).
- EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
Die Kommission erinnert daran, daß der Gerichtshof im Urteil vom 9. März 1978in der Rechtssache 106/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 629) insbesondere entschiedenhabe, daß die Vertragsbestimmungen und die unmittelbar geltenden Rechtsakte derGemeinschaftsorgane in ihrem Verhältnis zum internen Recht der Mitgliedstaatennicht nur zur Folge hätten, daß jede zuwiderlaufende Bestimmung des geltendenstaatlichen Rechts ohne weiteres unanwendbar werde, sondern auch, daß einwirksames Zustandekommen neuer staatlicher Gesetzgebungsakte insoweitverhindert werde, als diese mit Gemeinschaftsnormen unvereinbar wären.So hat der Gerichtshof im Urteil Simmenthalentschieden, daß jeder im Rahmen seiner Zuständigkeit angerufene staatlicheRichter verpflichtet ist, das Gemeinschaftsrecht uneingeschränkt anzuwenden unddie Rechte, die es den einzelnen verleiht, zu schützen, indem er jedemöglicherweise zuwiderlaufende Bestimmung des nationalen Rechts, gleichgültig,ob sie früher oder später als die Gemeinschaftsnorm ergangen ist, unangewendetläßt (Urteil Simmenthal, Randnrn. 21 und 24).
- EuGH, 20.04.1993 - C-71/91
Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello …
Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
Der Gerichtshof hat im Urteil vom 20. April 1993 in den Rechtssachen C-71/91 undC-178/91 (Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Slg. 1993, I-1915), in dem esum die Konzessionsabgabe ging, entschieden, daß Artikel 10 der Richtlinie69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf dieAnsammlung von Kapital (…ABl. L 249, S. 25) so auszulegen ist, daß er esvorbehaltlich der in Artikel 12 vorgesehenen Ausnahmen verbietet, eine jährlicheAbgabe wegen der Eintragung von Kapitalgesellschaften zu erheben, und zwar auchdann, wenn der Ertrag dieser Abgabe zur Finanzierung des Dienstes beiträgt, dermit der Führung des für die Eintragung von Gesellschaften bestimmten Registersbetraut ist.17 vom 17. Februar 1985, mit Artikel 10 der Richtlinie 335/69/EWG des Ratesvom 17. Juli 1969 in der Auslegung des Gerichtshofes im Urteil vom 20. April 1993in den verbundenen Rechtssachen C-71/91 und C-178/91 aufgrund der vomGerichtshof selbst aufgestellten Kriterien der Integration der nationalenVorschriften und der Gemeinschaftsvorschriften zur vollständigen Unanwendbarkeitdes Artikels 3 Absätze 18 und 19? Bedeutet diese insbesondere, daß das nationaleGericht diese innerstaatlichen Vorschriften auch bei der Qualifizierung des Rechtsverhältnisses unberücksichtigt lassen muß, in dessen Rahmen der Bürgereines Mitgliedstaats von der Finanzverwaltung die Erstattung der entgegen Artikel10 der Richtlinie 335/69 gezahlten Beträge verlangt? Zur Zuständigkeit des Gerichtshofes.
- EuGH, 09.07.1985 - 179/84
Bozzetti / Invernizzi
Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
Unterdiesem Vorbehalt ist es nicht Aufgabe des Gerichtshofes, bei der Lösung vonZuständigkeitsfragen mitzuwirken, die die Qualifizierung bestimmter, auf demGemeinschaftsrecht beruhender Rechtslagen im Bereich der nationalenGerichtsbarkeit aufwerfen kann (Urteile vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache179/84, Bozzetti, Slg. 1985, 2301, Randnr. 17; vom 18. Januar 1996 in derRechtssache C-446/93, SEIM, Slg. 1996, I-73, Randnr. 32, und vom 17. September1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 40).Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem nationalen Gericht die Kriterien desGemeinschaftsrechts aufzuzeigen, die zur Lösung der Zuständigkeitsfrage, die sichdiesem Gericht stellt, beitragen können (Urteile Bozzetti, Randnr. 18, und SEIM,Randnr. 33).
- EuGH, 15.07.1964 - 6/64
Costa / E.N.E.L.
Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
Ohne zwischen früher oderspäter ergangenem Recht zu unterscheiden, hatte er jedoch bereits in seinerfrüheren Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Juli 1964 in derRechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1253) ausgeführt, daß es einem Mitgliedstaatverwehrt sei, einer innerstaatlichen Vorschrift Vorrang vor einer entgegenstehendenGemeinschaftsnorm einzuräumen. - EuGH, 14.12.1995 - C-312/93
Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
Diese Erstattung kann jedoch mangels einer einschlägigen gemeinschaftsrechtlichenRegelung nur unter Beachtung der in den verschiedenen nationalenRechtsordnungen festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen verlangtwerden, wobei diese jedoch nicht ungünstiger gestaltet werden dürfen als beientsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und die Ausübungder durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktischunmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (vgl. insbesondere Urteilevom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 8. Februar 1996 in der Rechtssache C-212/94, FMCu. - EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Edis
Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
Außerdem steht, wie der Gerichtshof kürzlich entschieden hat, dasGemeinschaftsrecht grundsätzlich Vorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegen,die neben einer allgemeinen Verjährungsfrist, die für Klagen gegen Private aufErstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge gilt, bei Steuern und sonstigenAbgaben besondere Beschwerde- und Klagemodalitäten vorsehen (Urteile vom 15.September 1998 in der Rechtssache C-231/96, Edis, Randnr. 37, und in derRechtssache C-260/96, Spac, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 21). - EuGH, 27.03.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana
Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
Daraus folgt,daß die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse,die vor Erlaß des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstandensind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für dieAnrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriftbetreffenden Streit vorliegen (Urteile vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79,Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 16, und vom 2. Dezember 1997 in derRechtssache C-188/95, Fantask u. a., Slg. 1997, I-6783, Randnr. 37). - EuGH, 05.03.1998 - C-347/96
Solred
Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
Diese Rechtsprechung ist mehrfachbestätigt worden (vgl. z. B. Urteil Debus, Randnr. 32; Urteile vom 2. August 1993in der Rechtssache C-158/91, Levy, Slg. 1993, I-4287, Randnr. 9, und vom 5. März1998 in der Rechtssache C-347/96, Solred, Slg. 1998, I-937, Randnr. 30). - EuGH, 15.09.1998 - C-260/96
Spac
- EuGH, 02.08.1993 - C-158/91
Ministère public und Direction du travail und de l'emploi / Levy
- EuGH, 04.04.1968 - 34/67
Lück / Hauptzollamt Köln
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
- EuGH, 17.09.1997 - C-54/96
GESELLSCHAFTSRECHT
- EuGH, 16.12.1976 - 45/76
Comet BV /Produktschap voor Siergewassen
- EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
Strafverfahren gegen Debus
- EuGH, 18.01.1996 - C-446/93
SEIM / Subdirector-Geral das Alfândegas
- EuGH, 04.12.1980 - 54/80
Wilner
- BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11
Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der …
Gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV entscheidet der Gerichtshof beim Vorabentscheidungsverfahren lediglich über die Auslegung des Unionsrechts (vgl. nur EuGH, Rs. C-10/97 bis C-22/97, Slg. 1998, I-6307 Rn. 23 - Ministero delle Finanze;… Rs. C-540/07, Slg. 2009, I-10983 Rn. 63 - Kommission/Italien; jeweils mwN), nicht hingegen über die Vereinbarkeit nationaler Rechtsnormen mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften und demzufolge auch nicht über die Frage der möglichen Unanwendbarkeit der betreffenden nationalen Rechtsnormen wegen deren Unionsrechtswidrigkeit (…vgl. EuGH, Rs. C-292/92, Slg. 1993, I-6787 Rn. 8 - Hünermund;… Rs. C-265/01, Slg. 2003, I-683 Rn. 18 mwN - Pansard). - EuGH, 12.07.2012 - C-378/10
Sieht ein Mitgliedstaat für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung in vielen Bereichen mangels einer einschlägigen Unionsregelung die Modalitäten, die den Schutz der den Rechtssuchenden aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats sind; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige innerstaatliche Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge Urteil vom 22. Oktober 1998, 1N. CO. GE.'90 u. a., C-10/97 bis C-22/97, Slg. 1998, I-6307, Randnr. 25, in Bezug auf das Verwaltungsrecht Urteil vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 28, in Bezug auf die außervertragliche Haftung eines Mitgliedstaats Urteil vom 24. März 2009, Danske Slagterier, C-445/06, Slg. 2009, I-2119, Randnr. 31, und in Bezug auf das Erfordernis einer Bescheinigung für einen Steuervorteil Urteil vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, Slg. 2011, I-5669, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides; …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist ein Mitgliedstaat grundsätzlich verpflichtet, die unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht erhobenen Gebühren zu erstatten (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. Dezember 1997 - Rs C-188/95 - Fantask u.a., Slg. 1997, I-6783 Rn. 38 m.w.N.; Urteil vom 22. Oktober 1998 - Rs. C-10/97 - C-22/97 - IN.CO.GE '90 Srl u.a., Slg. 1998, I-6307 Rn. 24).Die in den nationalen Rechtsordnungen festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen, unter denen die Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Gebühren verlangt werden kann, dürfen nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte darf nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. Dezember 1997, a.a.O., Rn. 39 m.w.N.; Urteil vom 22. Oktober 1998, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.).
- VG Stuttgart, 22.10.2015 - 1 K 5060/13
Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung im Grenzgebiet zu einem anderen …
Stattdessen ist das nationale Gericht in dieser Situation verpflichtet, die nationale Vorschrift unangewendet zu lassen (vgl. EuGH, Urteile vom 15.07.1964 - 6/64 [Costa/E.N.E.L.] -, Slg 10, 1251, vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Slg 1998, 630, und vom 19.01.2010 - C-555/07 [Kücükdeveci] -, Slg 2010, I-365). - EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
Der Gerichtshof ist insoweit nach ständiger Rechtsprechung befugt, dem nationalen Gericht die Kriterien des Unionsrechts aufzuzeigen, die zur Lösung der Zuständigkeitsfrage, die sich diesem Gericht stellt, beitragen können (Urteile vom 22. Oktober 1998, 1N. CO. GE.'90 u. a., C-10/97 bis C-22/97, EU:C:1998:498" Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, EU:C:2002:746" Rn. 43).Insoweit ist es nach ständiger Rechtsprechung mangels einer einschlägigen Unionsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus der Unionsrechtsordnung erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei die Mitgliedstaaten allerdings für die Wahrung des in Art. 47 der Charta verbürgten Rechts auf effektiven gerichtlichen Schutz dieser Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 1998, 1N. CO. GE.'90 u. a., C-10/97 bis C-22/97, EU:C:1998:498, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 44 und 45, …sowie vom 19. März 2015, E.ON Földgáz Trade, C-510/13, EU:C:2015:189, Rn. 49 und 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES …
21 und 24, vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-13/91 und C-113/91, Debus, Slg. 1992, I-3617, Randnr. 32, und vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-10/97 bis C-22/97, IN.GE.'90 u. a., Slg. 1998, I-6307, Randnr. 20).
- BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 13/12
Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der …
Gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV entscheidet der Gerichtshof beim Vorabentscheidungsverfahren lediglich über die Auslegung des Unionsrechts (vgl. nur EuGH, Rs. C-10/97 bis C-22/97, Slg. 1998, I-6307 Rn. 23 - Ministero delle Finanze;… Rs. C-540/07, Slg. 2009, I-10983 Rn. 63 - Kommission/Italien; jeweils mwN), nicht hingegen über die Vereinbarkeit nationaler Rechtsnormen mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften und demzufolge auch nicht über die Frage der möglichen Unanwendbarkeit der betreffenden nationalen Rechtsnormen wegen deren Unionsrechtswidrigkeit (…vgl. EuGH, Rs. C-292/92, Slg. 1993, I-6787 Rn. 8 - Hünermund;… Rs. C-265/01, Slg. 2003, I-683 Rn. 18 mwN - Pansard). - BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 23.03
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides; …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist ein Mitgliedstaat grundsätzlich verpflichtet, die unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht erhobenen Gebühren zu erstatten (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. Dezember 1997 - Rs C-188/95 - Fantask u.a., Slg. 1997, I-6783 Rn. 38 m.w.N.; Urteil vom 22. Oktober 1998 - Rs. C-10/97 - C-22/97 - IN.CO.GE '90 Srl u.a., Slg. 1998, I-6307 Rn. 24).Die in den nationalen Rechtsordnungen festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen, unter denen die Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Gebühren verlangt werden kann, dürfen nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte darf nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. Dezember 1997, a.a.O., Rn. 39 m.w.N.; Urteil vom 22. Oktober 1998, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.).
- EuGH, 12.12.2002 - C-470/99
Universale-Bau u.a.
Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem nationalen Gericht die Kriterien des Gemeinschaftsrechts aufzuzeigen, die zur Lösung der Zuständigkeitsfrage, die sich diesem Gericht stellt, beitragen können (u. a. Urteile SEIM, Randnr. 33, und vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-10/97 bis C-22/97, IN.CO.GE.'90 u. a., Slg. 1998, I-6307, Randnr. 15). - BFH, 23.11.2006 - V R 67/05
Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund …
Überdies könne sie auch auf Grundlage des gemeinschaftsrechtlichen Erstattungsanspruchs (Hinweis auf EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 Rs. C-10/97 --IN.CO.GE--, Slg. 1998, I-6307, HFR 1999, 123, NJW 1999, 201) die Rückzahlung der von ihr zu Unrecht gezahlten Steuern verlangen. - VG Stuttgart, 11.04.2019 - 1 K 2888/18
Für eine Identitätsfeststellung ist § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG als …
- FG Hamburg, 20.08.2020 - 4 K 56/18
Marktordnungsrecht/Abgabenordnung: Zinsen auf erstattete Sanktion und verzögert …
- EuGH, 19.07.2012 - C-591/10
Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
- EuGH, 19.11.2009 - C-314/08
Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge …
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 12.08
Wechselschichtzulage; Polizeizulage; Begriff der Dienstbezüge; …
- VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen
- EuGH, 14.09.2017 - C-628/15
The Trustees of the BT Pension Scheme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene …
- EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Roquette Frères
- EGMR, 15.03.2022 - 43572/18
GRZEDA v. POLAND
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
Strawson und Gagg & Sons
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21
Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über …
- VGH Hessen, 05.01.2007 - 2 TG 2911/06
Untersagung privater Sportwetten in Hessen
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-53/23
Asociatia "Forumul Judecatorilor din România" (Associations de magistrats) - …
- BGH, 25.09.2012 - 4 StR 142/12
Einschleusen von Ausländern (Genehmigungswirkung eines Visums; …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-387/02
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT MUSS EIN NACH DER tAT ERGANGENES …
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier: …
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
- FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 208/99
Rindfleisch aus Isolierschlachtbetrieben ; Anspruch auf Ausfuhrerstattung; Zur …
- VG Freiburg, 07.05.2019 - 13 K 2060/18
Gewährung einer Erschwerniszulage für Vollzugsbeamte des Bundes für Dienst zu …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15
Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …
- OLG Saarbrücken, 06.12.2006 - 1 U 484/06
Wettbewerbsrecht - Betrieb einer "Filial-Apotheke" zum Versand …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-234/17
XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-147/97
Deutsche Post
- FG Hamburg, 23.03.2000 - IV 469/98
Zur Verkehrsfähigkeit einer Ware
- VGH Bayern, 27.03.2013 - 4 ZB 12.1477
Zur grundrechtlichen und unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Erhebung einer …
- VG Düsseldorf, 06.11.2007 - 3 K 162/07
Grenzüberschreitende Vermittlung von Oddset-Sportwetten für einen im EU-Ausland …
- VG Mainz, 24.10.2019 - 1 K 67/19
Geschützte Weinbezeichnung "Rheinhessen"
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 2885/07
Klagen gegen Verbote privater Sportwetten abgewiesen
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2019 - C-236/18
GRDF
- LG Mönchengladbach, 04.12.2007 - 3 O 211/07
Schadensersatz wegen Schließung eine Wettannahmestelle
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02
Recheio - Cash & Carry
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-216/99
Prisco
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 4 S 685/20
Schichtzulage für der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamten des …
- VG Düsseldorf, 19.11.2007 - 3 K 2865/07
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 1745/05
Klagen gegen Verbote privater Sportwetten abgewiesen
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-290/05
Nádasdi
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-209/98
Sydhavnens Sten & Grus
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-416/00
Morellato
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-310/97
Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.
- VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 3148/07
Untersagung der Annahme und Vermittlung von privaten Sportwetten
- VG Darmstadt, 02.11.2006 - 3 G 1896/06
Einstufung eines Angebots von Sportwetten durch die bwin International Ltd. als …
- FG München, 14.02.2005 - 1 V 305/04
Verrechnung ausländischer Verluste
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-365/98
Brinkmann
- VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 4669/06
Aussetzung des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts bei der Untersagung …
- VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 4832/06
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-378/17
The Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána - …
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 4766/06
Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bei Vermittlung von Sportwetten ohne die dafür …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2002 - C-220/01
Lennox
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2000 - C-410/98
Metallgesellschaft u.a. - Freizügigkeit
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2000 - C-397/98
Metallgesellschaft u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1999 - C-262/97
Engelbrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2000 - C-397/98
Hoechst AG und Hoechst
- VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 4545/05
Ordnungsbehördliches Einschreiten gegen die Vermittlung von nicht genehmigten …
- FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 292/99
Import von Waren nicht gesunder und handelsüblicher
- FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 252/99
Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattung
- FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 299/99
Anforderungen für handelsübliche Qualität gefrorenen Fleisches
- VG Gießen, 13.10.2006 - 10 G 2168/06
Vermittlung von privaten Sportwetten erlaubt
- VG Gießen, 13.10.2006 - 10 G 2211/06
Eilanträge gegen die Schließung von Wettbüros teilweise erfolgreich
- VG Gießen, 13.10.2006 - 10 G 2181/06
Eilanträge gegen die Schließung von Wettbüros teilweise erfolgreich
- FG Hamburg, 13.09.1999 - IV 21/99
Voraussetzungen der Ausfuhrerstattung für Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben
Rechtsprechung
EuGH, 15.09.1998 - C-231/96 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensfristen
- Europäischer Gerichtshof
Edis
- EU-Kommission
Edilizia Industriale Siderurgica / Ministero delle Finanze
EG-Vertrag, Artikel 177
1 Vorabentscheidungsverfahren - Auslegung - Zeitliche Wirkung von Auslegungsurteilen - Rückwirkung - Umfang - Anwendung einer nationalen Ausschlußfrist auf einen Antrag auf Erstattung von gemeinschaftsrechtswidrigen nationalen Abgaben
- EU-Kommission
Edilizia Industriale Siderurgica / Ministero delle Finanze
- Wolters Kluwer
Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge ; Begrenzung eines Urteils ohne zeitliche Wirkung; Verwehrung auf das Berufen von nationalen Ausschlussfristen durch das Gemeinschaftsrecht
- Judicialis
Richtlinie Nr. 69/335/EWG Art. 10
- rechtsportal.de
Ausschlußfrist für Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beiträge
- datenbank.nwb.de
Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale Verfahrensfristen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV Art 5
Erstattung von Abgaben; Verletzung der EWGRL 335/69 - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Genua - Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die zur zeitlichen Begrenzung der Wirkungen eines Urteils des Gerichtshofes führt, mit dem EG-Vertrag - Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die für die Erstattung von Abgaben, ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-231/96
- EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Papierfundstellen
- NJW 1999, 129
- NVwZ 1999, 169 (Ls.)
- EuZW 1998, 664
- DVBl 1999, 30
- DVBl 1999, 55 (Ls.)
- NZG 1998, 811
Wird zitiert von ... (105) Neu Zitiert selbst (20)
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Im übrigen ergebe sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf diesem Gebiet die Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der einzelnen Mitgliedstaaten sei (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, sowie kürzlich Urteil vom 8. Februar 1996 in der Rechtssache C-212/94, FMC u. a., Slg. 1996, I-389).Nach ständiger Rechtsprechung sind im übrigen die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von gerichtlichen Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung der Erstattung rechtsgrundlos erhobener nationaler Abgaben Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten; diese Verfahren dürfen jedoch nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteile Rewe, Randnr. 5, und Comet, Randnrn. 13 und 16, sowie kürzlich Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12).
So hat der Gerichtshof entschieden, daß die Festsetzung angemessener Ausschlußfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit, die zugleich den Abgabepflichtigen und die Behörden schützt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnrn. 17 und 18, Denkavit italiana, Randnr. 23; vgl. auch Urteile vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 48).
Ob der Gerichtshof ein Vorabentscheidungsurteil über die Auslegung der fraglichen Gemeinschaftsvorschrift erlassen hat, ist insoweit ohne Belang (siehe in diesem Sinne Urteil Rewe, Randnr. 7).
Ein Mitgliedstaat habe nämlich das Recht, sich auf eine innerstaatliche Ausschlußfrist wie die in Rede stehende zu berufen, wenn diese die in den Urteilen Rewe und Comet aufgestellten Voraussetzungen erfülle.
- EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General
Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269) sei im Rahmen der ganz besonderen Umstände jener Rechtssache zu sehen, wie der Gerichtshof im übrigen in den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) ausgeführt habe.Gleichwohl sei das Urteil Emmott aufgrund der Verzögerungstaktik, die die italienischen Behörden gegenüber den Erstattungsanträgen der Gesellschaften an den Tag gelegt hätten, im vorliegenden Fall anwendbar.
Deshalb müsse das Urteil Emmott auf die Klagen auf Erstattung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgaben angewandt werden, da andernfalls der säumige Mitgliedstaat einen Vorteil aus der von ihm begangenen Verletzung ziehen würde.
Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Emmott (Randnr. 23) entschieden, daß sich der säumige Mitgliedstaat bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie nicht auf die Verspätung einer Klage berufen könne, die ein einzelner zur Wahrung der ihm durch die Bestimmungen einer Richtlinie verliehenen Rechte gegen ihn erhoben habe, und daß eine Klagefrist des nationalen Rechts erst von diesem Zeitpunkt an laufe.
- EuGH, 27.03.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana
Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Daraus folgt, daß die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlaß des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (siehe insbesondere Urteile vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 16, und vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94, Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 47).Nach dieser Rechtsprechung muß weiterhin in Anbetracht dieser Grundsätze eine Beschränkung der Wirkungen eines Urteils, durch das über ein Auslegungsersuchen entschieden wird, durch den Gerichtshof die absolute Ausnahme bleiben (Urteile Denkavit italiana, Randnr. 17, und Bautiaa und Société française maritime, Randnr. 48).
So hat der Gerichtshof entschieden, daß die Festsetzung angemessener Ausschlußfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit, die zugleich den Abgabepflichtigen und die Behörden schützt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnrn. 17 und 18, Denkavit italiana, Randnr. 23; vgl. auch Urteile vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 48).
22 und 23, Denkavit italiana, Randnrn.
- EuGH, 27.10.1993 - C-338/91
Steenhorst-Neerings / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel, …
Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269) sei im Rahmen der ganz besonderen Umstände jener Rechtssache zu sehen, wie der Gerichtshof im übrigen in den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) ausgeführt habe.Die Kommission hat zunächst geltend gemacht, daß die Urteile Steenhorst-Neerings und Johnson sich auf Beschwerden bezögen, in denen es um zu Unrecht verweigerte Sozialleistungen gegangen sei; folglich seien sie im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
Gleichwohl ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 52, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).
- EuGH, 02.02.1988 - 309/85
Barra / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Das verstoße gegen die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra, Slg. 1988, 355) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).Im Urteil Barra (Randnr. 19) hat der Gerichtshof entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht einer nationalen Vorschrift entgegensteht, nach der nur diejenigen Antragsteller die Erstattung einer vom Gerichtshof für vertragswidrig erklärten Abgabe verlangen können, die vor Erlaß des betreffenden Urteils eine Erstattungsklage eingereicht haben.
Daraus folgt, daß die in den Urteilen Barra und Deville enthaltene Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, wobei die Voraussetzungen ihrer Anwendung auf die Rechtsprechungsorgane der Mitgliedstaaten dahinstehen können.
- EuGH, 16.12.1976 - 45/76
Comet BV /Produktschap voor Siergewassen
Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Im übrigen ergebe sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf diesem Gebiet die Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der einzelnen Mitgliedstaaten sei (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, sowie kürzlich Urteil vom 8. Februar 1996 in der Rechtssache C-212/94, FMC u. a., Slg. 1996, I-389).Nach ständiger Rechtsprechung sind im übrigen die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von gerichtlichen Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung der Erstattung rechtsgrundlos erhobener nationaler Abgaben Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten; diese Verfahren dürfen jedoch nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteile Rewe, Randnr. 5, und Comet, Randnrn. 13 und 16, sowie kürzlich Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12).
So hat der Gerichtshof entschieden, daß die Festsetzung angemessener Ausschlußfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit, die zugleich den Abgabepflichtigen und die Behörden schützt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnrn. 17 und 18, Denkavit italiana, Randnr. 23; vgl. auch Urteile vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 48).
- EuGH, 02.12.1997 - C-188/95
Fantask u.a.
Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
In der mündlichen Verhandlung hat die Kommission diese Auffassung jedoch nicht mehr vertreten; ihr stehe das Urteil vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-188/95 (Fantask u. a., Slg. 1997, I-6783) entgegen.So hat der Gerichtshof in dem Urteil Fantask u. a. entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht es einem Mitgliedstaat, der die Richtlinie 69/335 nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, nicht verwehrt, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen diese Richtlinie erhoben worden sind, auf eine fünfjährige nationale Verjährungsfrist, die vom Zeitpunkt der Fälligkeit der betreffenden Forderungen an läuft, zu berufen.
- EuGH, 06.12.1994 - C-410/92
Johnson / Chief Adjudication Officer
Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269) sei im Rahmen der ganz besonderen Umstände jener Rechtssache zu sehen, wie der Gerichtshof im übrigen in den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) ausgeführt habe.Gleichwohl ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 52, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).
- EuGH, 17.07.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum
Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
So hat der Gerichtshof entschieden, daß die Festsetzung angemessener Ausschlußfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit, die zugleich den Abgabepflichtigen und die Behörden schützt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnrn. 17 und 18, Denkavit italiana, Randnr. 23; vgl. auch Urteile vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 48).Gleichwohl ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 52, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).
- EuGH, 29.06.1988 - 240/87
Deville / Administration des impôts
Auszug aus EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Das verstoße gegen die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra, Slg. 1988, 355) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).Desgleichen hat der Gerichtshof in dem Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, durch das bestimmte Rechtsvorschriften als mit dem Vertrag unvereinbar erklärt werden, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.
- EuGH, 13.02.1996 - C-197/94
Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des …
- EuGH, 20.04.1993 - C-71/91
Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello …
- EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi
- EuGH, 27.02.1980 - 68/79
Just
- EuGH, 10.07.1980 - 811/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete
- EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Texaco
- EuGH, 10.07.1980 - 826/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / MIRECO
- EuGH, 14.12.1995 - C-312/93
Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat
- EuGH, 10.07.1997 - C-261/95
Palmisani
- EuGH, 08.02.1996 - C-212/94
FMC u.a.
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
Entsprechendes gilt bei der Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze wie des Grundsatzes der praktischen Wirksamkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Februar 1963, van Gend & Loos, C-26/62, Slg. 1963, I-7 ; Urteil vom 4. Dezember 1974, van Duyn, C-41/74, Slg. 1974, I-1338 ; Urteil vom 1. Februar 1977, Nederlandse Ondernemingen, C-51/76, Slg. 1977, I-114 ; Urteil vom 21. September 1983, Deutsche Milchkontor, C-205/82 u.a., Slg. 1983, I-2635 ; Urteil vom 20. September 1988, Beentjes, C-31/87, Slg. 1988, I-4652 ; Urteil vom 20. September 1988, Borken/Moormann, C-190/87, Slg. 1988, I-4714 ; Urteil vom 15. September 1998, Edis, C-231/96, Slg. 1998, I-4979 ; Urteil vom 9. Februar 1999, Dilexport, C-343/96, Slg. 1999, I-600 ; Urteil vom 14. Juni 2011, Pfleiderer, C-360/09, Slg. 2011, I-5186 ;… Urteil vom 26. Juni 2019, Kuhar/Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 46, 48;… Urteil vom 7. November 2019, Flausch, C-280/18, EU:C:2019:928, Rn. 27, 29, 43 f.;… Wegener, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 19 EUV Rn. 16;… Frenz, in: Pechstein/Nowak/Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2017, Bd. 3, Art. 197 AEUV Rn. 8 f.;… Streinz, in: ders., EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 4 EUV Rn. 33 f.;… Vedder, in: ders./Heintschel v. Heinegg, Europäisches Unionsrecht, 2. Aufl. 2018, Art. 4 EUV Rn. 24, 32, Art. 5 EUV Rn. 9;… Meyer, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 19 EUV Rn. 58 ).Auch beim Äquivalenzprinzip wird so verfahren (vgl. EuGH, Urteil vom 21. September 1983, Deutsche Milchkontor, C-205/82 u.a., Slg. 1983, I-2635 ; Urteil vom 8. Februar 1996, FMC, C-212/94, Slg. 1996, I-404 ; Urteil vom 10. Juli 1997, Palmisani, C-261/95, Slg. 1997, I-4037 ; Urteil vom 15. September 1998, Edis, C-231/96, Slg. 1998, I-4979 ; Urteil vom 9. Februar 1999, Dilexport, C-343/96, Slg. 1999, I-600 ; Urteil vom 19. September 2002, Österreich/Huber, C-336/00, Slg. 2002, I-7736 ;… Urteil vom 26. Juni 2019, Kuhar/Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 46 f.;… Urteil vom 7. November 2019, Flausch, C-280/18, EU:C:2019:928, Rn. 27 f.;… Classen, in: v. der Groeben/Schwarze/Hatje, Europäisches Unionsrecht, 7. Aufl. 2015, Art. 114 AEUV Rn. 29;… Calliess/Kahl/Puttler, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 4 EUV Rn. 65;… Franzius, in: Pechstein/Nowak/ Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2017, Bd. 1, Art. 4 EUV Rn. 124;… Streinz, in: ders., EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 4 EUV Rn. 34, 54).
- EuGH, 10.09.2002 - C-216/99
Prisco
Die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit dieser Abgaben und der Modalitäten ihrer Erstattung war bereits mehrfach Gegenstand von Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof, über die mit den Urteilen vom 20. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-71/91 und C-178/91 (Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Slg. 1993, I-1915, im Folgenden: Urteil Ponente Carni) und vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951), in der Rechtssache C-260/96 (Spac, Slg. 1998, I-4997) und in den verbundenen Rechtssachen C-279/96, C-280/96 und C-281/96 (Ansaldo Energia u. a., Slg. 1998, I-5025) entschieden wurde.Auf die von mehreren italienischen Gerichten vorgelegte Frage, ob die Anwendung dieser Frist dem Gemeinschaftsrecht entspreche, stellte der Gerichtshof in den Urteilen Edis, Spac und Ansaldo Energia u. a. fest, dass das Recht eines Mitgliedstaats, sich gegenüber Klagen auf Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Abgaben auf eine nationale Ausschlussfrist zu berufen, nicht dadurch berührt wird, dass der Gerichtshof ein Vorabentscheidungsurteil über die Auslegung der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift erlassen hat, ohne die zeitlichen Wirkungen dieses Urteils zu begrenzen.
Dem Urteil Edis und den Urteilen vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-228/96 (Aprile, Slg. 1998, I-7141) und vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-343/96 (Dilexport, Slg. 1999, I-579) ließen sich hinsichtlich der Erstattungsmodalitäten für gemeinschaftsrechtswidrige Abgaben folgende Grundsätze entnehmen.
Die Geltung des Artikels 13 des Dekrets Nr. 641/1972 für Anträge auf Erstattung von Abgaben, die nach dem Urteil Ponente Carni für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt worden waren, ist bereits im Urteil Edis behandelt worden.
Daraus hat der Gerichtshof geschlossen, dass die in den Urteilen Barra und Deville entwickelte Rechtsprechung nicht anwendbar war (Urteil Edis, Randnr. 25).
Der Gerichtshof hat ferner darauf verwiesen, dass nach der Rechtsprechung der Corte suprema di cassazione die Fristen in Steuersachen auch für Klagen auf Erstattung von Abgaben oder Steuern galten, die aufgrund von Gesetzen erhoben wurden, die gegen die italienische Verfassung verstießen (Urteil Edis, Randnr. 38).
Demgemäß hat der Gerichtshof entschieden, dass das Gemeinschaftsrecht es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben worden sind, auf eine nationale Ausschlussfrist von drei Jahren zu berufen, die von der günstigeren allgemeinen Frist für Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge abweicht, wenn diese Ausschlussfrist in gleicher Weise auf alle Klagen auf Erstattung von Abgaben unabhängig davon angewandt wird, ob sie auf das Gemeinschaftsrecht oder auf das innerstaatliche Recht gestützt werden (Urteil Edis, Randnr. 39).
Was Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 448/1998 anbelangt, so verweist diese Bestimmung lediglich auf Artikel 13 des Dekrets Nr. 641/1972, der vom Gerichtshof im Urteil Edis geprüft worden ist, und ändert nicht dessen Anwendungsbereich.
Im vorliegenden Verfahren hat sich auch kein neuer Gesichtspunkt ergeben, der zu einer anderen Beurteilung als im Urteil Edis führen könnte.
Dem vorlegenden Gericht ist deshalb ebenso wie im Urteil Edis zu antworten, dass das Gemeinschaftsrecht es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben worden sind, auf eine nationale Ausschlussfrist von drei Jahren zu berufen, die von der günstigeren allgemeinen Frist, die für Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge abweicht, wenn diese Ausschlussfrist in gleicher Weise auf alle Klagen auf Erstattung von Abgaben unabhängig davon angewandt wird, ob sie auf das Gemeinschaftsrecht oder auf das innerstaatliche Recht gestützt werden.
Der Gerichtshof hat jedoch weiter entschieden, dass ein Mitgliedstaat keine Bestimmungen erlassen darf, die die Erstattung einer Abgabe, die durch ein Urteil des Gerichtshofes für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt worden ist oder deren Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht sich aus einem solchen Urteil ergibt, Voraussetzungen unterwerfen, die speziell diese Abgabe betreffen und die ungünstiger sind als diejenigen, die auf die Erstattung der fraglichen Steuer anwendbar gewesen wären, wenn diese Bestimmung nicht erlassen worden wäre (Urteile Edis, Randnr. 24, Aprile, Randnr. 26, und Dilexport, Randnr. 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-216/99
Prisco
2. Sind die gesetzlichen Zinsen, die dieser Staat nach der ausdrücklichen Regelung des Absatzes 3 dieses Artikels 11 neben den Erstattungsbeträgen ab Stellung des Erstattungsantrags an die Gesellschaften zu zahlen hat und deren Höhe sich konkret auf jährlich 2, 5 % beläuft - womit dieser Jahreszinssatz als solcher niedriger ist als derjenige, der allgemein im Zusammenhang mit einem nichtgeschuldeten Abgabenbetrag in den Artikeln 1 und 5 des Gesetzes Nr. 29 vom 29. Januar 1961 (und den späteren Verweisungsvorschriften) oder im Zusammenhang mit einem nichtgeschuldeten sonstigen Betrag in Artikel 2033 des Codice civile vorgesehen ist -, unabhängig von der Frage, ob die Beträge, deren Zahlung der italienische Staat nach Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 448/98 verlangt, Gebührencharakter haben, mit dem vom Gerichtshof in den Urteilen vom 15. September 1998 in den Rechtssachen C-260/96 (Spac), C-231/96 (Edis) sowie den verbundenen Rechtssachen C-279/96, C-280/96 und C-281/96 (Ansaldo) mehrfach bestätigten Grundsatz der Äquivalenz der beiden Regelungen (der innerstaatlichen und der gemeinschaftlichen) über den Schutz des einzelnen und/oder dem vom Gerichtshof dort ebenfalls bestätigten Grundsatz der Effektivität der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung zuerkannten Rechte vereinbar? V - Zulässigkeit der Fragen 48. In den Vorlagefragen wird verschiedentlich die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Gemeinschaftsrecht angesprochen.4: - Urteile vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951), in der Rechtssache C-260/96 (Spac, Slg. 1998, I-4997) und in den Rechtssachen C-279/96 bis C-281/96 (Ansaldo, Slg. 1998, I-5025).
42: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 13), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 25), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 38).
43: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 13), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 25), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 38).
44: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnrn. 17 und 18), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 26), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 24) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 39).
47: - Urteile vom 8. März 2001 in den Rechtssachen C-397/98 und C-410/98 (Metallgesellschaft und Hoechst, Slg. 2001, I-1727, Randnr. 85), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnrn. 19 und 34), in der Rechtssache C-260/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 18), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 18) sowie in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 25).
49: - Urteil in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 36).
55: - Urteile in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 37), in den Rechtssachen C-279/96 bis C-281/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 30) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 28).
56: - Urteil in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 36).
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08
Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist
Der Grundsatz der Gleichwertigkeit bedeutet nicht, dass ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, die günstigste innerstaatliche Regelung auf alle Klagen zu erstrecken, die aufgrund gemeinschaftsrechtlich gewährleisteter Rechte erhoben werden (vgl. EuGH 15. September 1998 - C-231/96 - Rn. 36, Slg. 1998, I-4951). - EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
'IN.CO.GE. ''90'
Außerdem steht, wie der Gerichtshof kürzlich entschieden hat, dasGemeinschaftsrecht grundsätzlich Vorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegen,die neben einer allgemeinen Verjährungsfrist, die für Klagen gegen Private aufErstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge gilt, bei Steuern und sonstigenAbgaben besondere Beschwerde- und Klagemodalitäten vorsehen (Urteile vom 15.September 1998 in der Rechtssache C-231/96, Edis, Randnr. 37, und in derRechtssache C-260/96, Spac, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 21). - EuGH, 12.12.2006 - C-446/04
Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier …
13 und 16, sowie in jüngerer Zeit Urteile vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96, Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnrn. - EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Roquette Frères
Dieser Grundsatz kann jedoch nicht so verstanden werden, dass er die Mitgliedstaaten verpflichtet, die günstigste interne Verjährungsregelung auf alle Klagen auf Erstattung von Abgaben und Gebühren zu erstrecken, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben worden sind (Urteile vom 15. September 1998 in den Rechtssachen C-231/96, Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 36, und C-260/96, Spac, Slg. 1998, I-4997, Randnr. 20, sowie vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-228/96, Aprile, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 20).Somit steht das Gemeinschaftsrecht Vorschriften eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht entgegen, die neben einer allgemeinen Verjährungsfrist, die für Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge gilt, bei Steuern und sonstigen Abgaben besondere, weniger günstige Beschwerde- und Klagemodalitäten vorsehen (Urteile Edis, Randnr. 37, und Spac, Randnr. 21, Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-10/97 bis C-22/97, In.Co.Ge.'90 u. a., Slg. 1998, I-6307, Randnr. 27, und Urteil Aprile, Randnr. 21).
Dies wäre nur dann anders, wenn diese Modalitäten nur für Klagen auf Erstattung solcher Steuern oder Abgaben gelten würden, die auf das Gemeinschaftsrecht gestützt werden (Urteile Edis, Randnr. 37, Spac, Randnr. 21, und Aprile, Randnr. 21).
Hierzu ist festzustellen, dass das Recht eines Mitgliedstaats, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von unter Verstoß gegen eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts erhobenen Abgaben auf eine nationale Ausschlussfrist zu berufen, nicht dadurch berührt wird,dass der Gerichtshof ein Vorabentscheidungsurteil über die Auslegung dieser Vorschrift erlassen hat, ohne die zeitlichen Wirkungen dieses Urteils zu begrenzen (Urteil Edis, Randnr. 26).
- BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer …
Zum einen wird dadurch keine verfahrensrechtliche Schlechterstellung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Diskriminierungsverbots bewirkt (s EuGH Urteil vom 21.9.1983 - C-205/215/82 - "Milchkontor" - EuGHE I 1983, 2633) noch wird zum anderen die effektive Durchsetzung des Unionsrechts dadurch behindert (sog Effektivitätsgebot, EuGH Urteil vom 15.9.1998 - C-231/96 - "Edis" - EuGHE I 1998, 4951, RdNr 19 und 34) . - BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
Die unvollständige Umsetzung dieser Richtlinie hat zur Folge, dass die hier maßgeblichen Regelungen der Art. 1 bis 3 der Richtlinie 2000/78/EG für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 unmittelbar Anwendung finden, weil nur auf diese Weise dem Recht, das dem Kläger seit Juli 2009 aus dem Gemeinschaftsrecht erwächst, die volle Wirksamkeit verschafft werden kann (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - Rs. C-231/96, Jonkmann u.a. - EuZW 2007, 643 Rn. 41). - OVG Saarland, 09.11.1998 - 8 M 11/95
Immissionsrechtliche Genehmigungspflicht für den änderungstechnischen Einbau von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 17.06.2004 - C-30/02
Recheio - Cash & Carry
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02
Recheio - Cash & Carry
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1999 - C-78/98
Preston u.a.
- EuGH, 14.07.2022 - C-274/21
EPIC Financial Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge …
- EuGH, 08.03.2001 - C-397/98
Metallgesellschaft u.a.
- EuGH, 08.11.2005 - C-443/03
VERWEIGERT DER EMPFÄNGER EINES GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99
Roquette Frères
- EuGH, 02.10.2003 - C-147/01
'Weber''s Wine World u.a.'
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01
DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR …
- EuGH, 19.05.2011 - C-452/09
Iaia u.a.
- EuGH, 19.06.2003 - C-34/02
DIE GEMEINSCHAFTSGRUNDSÄTZE DER ÄQUIVALENZ UND DER EFFEKTIVITÄT VERPFLICHTEN DAS …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-617/10
Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2017 - C-494/16
Santoro
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-427/10
Banca Antoniana Popolare Veneta - Mehrwertsteuer - Zu Unrecht in Rechnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06
Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG …
- EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
Transportes Urbanos y Servicios Generales - Verfahrensautonomie der …
- EuGH, 08.09.2011 - C-89/10
Q-Beef - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Abgaben, die …
- EuGH, 15.04.2010 - C-542/08
Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09
Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine …
- EuGH, 14.01.2010 - C-233/08
Kyrian - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-118/08
Transportes Urbanos y Servicios Generales - Haftung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-255/00
Grundig Italiana
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2002 - C-327/00
Santex
- EuGH, 09.02.1999 - C-343/96
Dilexport
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
- EuGH, 01.12.1998 - C-326/96
Levez
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2007 - C-2/06
Kempter - Art. 10 EG - Auslegung des Urteils Kühne & Heitz - Bestandskräftige …
- VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09
EuGH-Vorlage
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7296/05
Keine Korrektur bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide betreffend …
- EuGH, 05.10.2006 - C-290/05
Nádasdi - Inländische Abgaben - Zulassungssteuer auf Kraftfahrzeuge - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-89/10
Q-Beef - Mit dem Unionsrecht unvereinbare Steuern - Rückforderung - Grundsätze …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
Housieaux
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
Messner - Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie …
- LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
Albany
- EuGH, 14.10.2020 - C-677/19
Valoris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Grundsatz …
- BFH, 18.08.2015 - VII R 5/14
Trotz nicht fristgerechter Umsetzung von Unionsrecht keine Hemmung nationaler …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Keine Durchführung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
Ansaldo Energia SpA gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato, …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-387/02
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT MUSS EIN NACH DER tAT ERGANGENES …
- EuGH, 24.09.2002 - C-255/00
Grundig Italiana
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-260/96
Ministero delle Finanze gegen Spac SpA. - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter …
- VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
Verjährung unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsansprüche
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2012 - C-618/10
Banco Español de Crédito - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs. …
- FG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - 12 K 516/19
Ablaufhemmung bei Außenprüfung ohne Änderung - Unterbliebene Aufhebung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-470/04
N - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Direkte Steuern - Besteuerung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 10060/19
Abfülleinrichtungen, die zur Herstellung von Mineralwasser mit pflanzlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-222/05
van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - …
- EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
Ansaldo Energia
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 4 S 797/12
Lebenspartnerschaft; Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufen 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
Kühne & Heitz
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10
Krizan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-234/17
XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04
FRAU GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, DIE WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-234/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-280/18
Flausch u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-572/16
INEOS
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-55/06
Arcor - Telekommunikation - Zugang zum Teilnehmeranschluss
- AG Breisach, 30.06.2004 - UR II 8/04
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Kostenberechnung durch staatliche Notare …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.1999 - 1 L 111/98
Anfechtung, Bestandskraft, "Emmott'sche Fristenhemmung", Fleischbeschaugebühren, …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20
An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-426/05
Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - …
- EuGH, 15.09.1998 - C-260/96
Spac
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-231/06
Jonkman - Sozialpolitik - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 1 K 1285/08
Keine Änderung bestandskräftiger und festsetzungsverjährter …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-406/08
Uniplex (UK) - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-446/04
Test Claimants in the FII Group Litigation - Auslegung der Artikel 43 EG und 56 …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-50/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-270/97
Deutsche Post
- VG Sigmaringen, 24.01.2008 - 6 K 847/07
Nachträglicher Freizeitausgleich des Beamten für dauerhaft …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08
Visciano - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1998 - C-50/96
Deutsche Telekom AG gegen Lilli Schröder.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09
Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und …
- FG Schleswig-Holstein, 25.03.2010 - 4 K 29/10
Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide wegen der Steuerfreiheit von …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01
Evans
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-235/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-568/08
Combinatie Spijker Infrabouw-De Jonge Konstruktie u.a. - Öffentliche Aufträge - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2001 - C-470/99
Universale-Bau u.a.
- VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 2660/98
Gebührenbemessung für die Fleischbeschau: Nichtumsetzung von EU-Richtlinie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-271/97
Deutsche Post
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-278/20
Kommission/ Spanien (Violation du droit de l'Union par le législateur) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-205/08
Umweltanwalt von Kärnten - Art. 234 EG - Definition des Begriffs "Gericht" - …
- VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-34/02
Pasquini
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
Cofidis
- VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-126/97
Eco Swiss
- VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
Gewährung von Familienzuschlag an einen in einer eingetragenen …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-92/00
HI
- BVerwG, 08.07.2003 - 3 B 14.03
Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts - Anfechtungsbegehren und …
- FG Hamburg, 19.12.2018 - 4 K 140/15
Mineralölsteuerrecht / Energiesteuerrecht: verspätete Stellung eines …
- LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 2 -4 O 201/06
Streit um eine de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung …
- VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 2696/99
Rechtsprechung
EuGH, 24.09.1998 - C-76/97 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Öffentliche Lieferaufträge - Unmittelbare Wirkung einer nicht umgesetzten Richtlinie - Einstufung des Krankentransportdienstes
- Europäischer Gerichtshof
Tögel
- EU-Kommission
Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
Richtlinien 89/665 des Rates, Artikel 1 Absätze 1 und 2 sowie 2 Absatz 1 und Richtlinie 92/50 des Rates, Artikel 41
1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Bestimmung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Stellen für Nachprüfungsverfahren einzurichten - Fehlende Umsetzung - Folgen - Befugnis der für die Nachprüfung der ...
- EU-Kommission
Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wirkungen einer nicht fristgerecht umgesetzten Richtlinie
- Judicialis
Richtlinie 89/665/EWG
- rechtsportal.de
Richtlinie 89/665/EWG
1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Bestimmung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Stellen für Nachprüfungsverfahren einzurichten - Fehlende Umsetzung - Folgen - Befugnis der für die Nachprüfung der ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamtes - Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-76/97
- EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 169
- EuZW 1998, 660
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 14.07.1994 - C-91/92
Faccini Dori / Recreb
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26). - EuGH, 08.10.1996 - C-178/94
Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Schließlich hat der Gerichtshof in Randnummer 45 des Urteils Dorsch Consult darauf hingewiesen, daß die Betroffenen, wenn die nationalen Vorschriften nicht in einer der Richtlinie 92/50 entsprechenden Weise ausgelegt werden können, im Rahmen der geeigneten Verfahren des nationalen Rechts den Ersatz des Schadens verlangen können, der ihnen dadurch entstanden ist, daß die Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgesetzt worden ist (vgl. insbesondere Urteil vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-178/94, C-179/94, C-188/94, C-189/94 und C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845). - EuGH, 20.09.1988 - 31/87
Beentjes / Niederlande State
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 40) kann sich der einzelne in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umsetzt.
- EuGH, 13.11.1990 - C-106/89
Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26). - EuGH, 17.09.1997 - C-54/96
GESELLSCHAFTSRECHT
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, daß es nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96 (Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 40) Sache der Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zuständig ist, in denen es um individuelle, auf dem Gemeinschaftsrecht beruhende Rechte geht, wobei die Mitgliedstaaten jedoch für den wirksamen Schutz dieser Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind. - EuGH, 16.12.1993 - C-334/92
Wagner Miret / Fondo de garantía salarial
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Daraus folgt, daß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26). - EuGH, 02.05.1996 - C-253/95
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Diese Mindestgarantie kann zwar keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13), doch kann sie bewirken, daß der einzelne befugt ist, sich gegenüber einem Mitgliedstaat auf die materiellen Vorschriften der Richtlinie 92/50 zu berufen (Randnr. 44).
- EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - …
Vorab ist festzustellen, dass der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vertrag zwar geschlossen wurde, bevor die Republik Österreich der Europäischen Union beigetreten ist, die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften aber ab dem Beitritt dieses Staates auf einen solchen Auftrag anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 14). - EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Zweifel ergäben sich hieran jedoch aufgrund des Urteils vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97 (Tögel, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40).73 Dieser Auslegung steht das vom vorlegenden Gericht angeführte Urteil Tögel keineswegs entgegen, da es in diesem Urteil nicht um die Auslegung der Richtlinie 93/104, sondern um die der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (…ABl. L 209, S. 1) ging, deren Regelungsinhalt und Zielrichtung für die Bestimmung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 93/104 irrelevant sind.
- EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Viertens ist zwischen den Verfahrensbeteiligten auch unstreitig, dass der Notfalltransport bzw. der qualifizierte Krankentransport, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, den Kategorien 2 bzw. 3 des Anhangs IA der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2004/18 und zugleich der Kategorie 25 des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18 zuzurechnen sind, so dass die Aufträge, die derartige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, in den Anwendungsbereich von Art. 10 der Richtlinie 92/50 bzw. von Art. 22 der Richtlinie 2004/18 fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40).
- EuGH, 11.12.2014 - C-113/13
Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe …
Dieser Anhang ist unterteilt in die Teile A und B. Dringende Krankentransport- und Notfallkrankentransportdienste fallen sowohl unter Anhang II Teil A Kategorie 2, und zwar unter dem Beförderungsaspekt dieser Dienste, als auch, im Hinblick auf ihre medizinischen Aspekte, unter Anhang II Teil B Kategorie 25 dieser Richtlinie (vgl. in Bezug auf die entsprechenden Kategorien von Anhang I Teil A und Anhang I Teil B der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, ABl. L 209, S. 1, Urteil Tögel, C-76/97, EU:C:1998:432, Rn. 39). - EuGH, 14.11.2002 - C-411/00
Felix Swoboda
Das Bundesvergabeamt war sich unter Berücksichtigung insbesondere der Urteile vom 19. April 1994 in der Rechtssache C-331/92 (Gestión Hotelera Internacional, Slg. 1994, I-1329) und vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97 (Tögel, Slg. 1998, I-5357) über die Auslegung der Richtlinie 92/50 im Unklaren; es hat daher das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist eine Dienstleistung, die einem einheitlichen Zweck dient, ihrerseits aber in Teilleistungen unterteilt werden könnte, nach der Systematik der Richtlinie 92/50/EWG, insbesondere der in Anhang IA und IB enthaltenen Dienstleistungsbilder, als einheitliche Leistung, bestehend aus Hauptleistung und akzessorischen Nebenleistungen, zu qualifizieren und nach ihrem Hauptgegenstand unter die Anhänge IA und IB der Richtlinie einzuordnen, oder ist vielmehr hinsichtlich jeder Teilleistung gesondert zu prüfen, ob sie als prioritäre Dienstleistung der Richtlinie in vollem Umfang oder als nicht prioritäre Dienstleistung nur einzelnen Vorschriften der Richtlinie unterliegt? 2. Wie weit darf eine Dienstleistung, die ein bestimmtes Leistungsbild umschreibt (z. B. Transportdienstleistungen), nach der Systematik der Richtlinie 92/50/EWG in Einzelleistungen zerlegt werden, ohne Bestimmungen über die Vergabe von Dienstleistungen zu verletzen bzw. den effet utile der Dienstleistungsrichtlinie zu unterlaufen? 3. Sind die im Sachverhalt genannten Leistungen (unter Berücksichtigung des Artikels 10 der Richtlinie 92/50/EWG) als Dienstleistungen des Anhangs IA der Richtlinie 92/50/EWG (Kategorie 2, Landverkehr) einzustufen und Aufträge, deren Gegenstand solche Leistungen sind, somit nach den Vorschriften der Abschnitte III bis VI der Richtlinie zu vergeben, oder sind sie als Dienstleistungen des Anhangs IB der Richtlinie 92/50/EWG (insbesondere Kategorie 20, Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs, sowie Kategorie 27, Sonstige Dienstleistungen) einzustufen und Aufträge, deren Gegenstand solche Leistungen sind, somit gemäß den Artikeln 14 und 16 zu vergeben, und unter welche Referenznummer der CPC sind sie zu subsumieren? 4. Besteht für den Fall, dass die Betrachtung der Teilleistungen zu dem Ergebnis fuhren würde, dass eine an sich den Bestimmungen der Richtlinie 92/50/EWG in vollem Umfang unterliegende Teilleistung gemäß Anhang IA der Richtlinie aufgrund des Überwiegensprinzips des Artikels 10 der Richtlinie ausnahmsweise nicht im vollen Umfang den Bestimmungen der Richtlinie unterliegt, eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, nicht prioritäre Teilleistungen abzutrennen und getrennt zu vergeben, um den prioritären Charakter der Dienstleistung zu wahren? Zur Zulässigkeit der Vorlagefragen.Zweitens habe der Gerichtshof bereits im Urteil Tögel in einem vergleichbaren Fall über gleichartige Vorlagefragen entschieden, so dass die Vorlagefragen wegen fehlender Vorgreiflichkeit zurückzuweisen seien oder über sie im Wege eines mit Gründen versehenen Beschlusses gemäß Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes zu entscheiden sei.
Zum Vorbringen, dass der Gerichtshof im Urteil Tögel bereits in einem vergleichbaren Fall über gleichartige Vorlagefragen entschieden habe, was ihn im vorliegenden Fall von einer Entscheidung befreie oder es ihm zumindest erlaube, im Wege eines mit Gründen versehenen Beschlusses zu entscheiden, ist zu sagen, dass sich der Sachverhalt und die Vorlagefragen in der vorliegenden Rechtssache erheblich von denjenigen unterscheiden, die diesem Urteil zugrunde liegen.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs führt hierzu ferner aus, dass nach dem Urteil Tögel die Bezugnahmen in den Anhängen der Richtlinie 92/50 auf die CPC-Nomenklatur verbindlich seien.
- EuGH, 05.10.2000 - C-337/98
Kommission / Frankreich
Nach der Rechtsprechung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens verpflichtet das Gemeinschaftsrecht jedoch einen öffentlichen Auftraggeber eines Mitgliedstaats nicht, auf Antrag eines Einzelnen in bestehende, auf unbestimmte Zeit oder für mehrere Jahre abgeschlossene Rechtsverhältnisse einzugreifen, wenn diese Rechtsverhältnisse vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie begründet worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97, Tögel, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 54).Auch wenn sich das Urteil Tögel auf einen Vertrag bezieht, der bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (…ABl. L 209, S. 1) geschlossen worden ist, lässt sich der darin enthaltene allgemeine Grundsatz auf alle Stadien eines Vergabeverfahrens anwenden, die vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist einer Richtlinie abgeschlossen wurden, aber zu einem Verfahren gehören, das erst nach diesem Datum zu einem Ende gekommen ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
21 - Vgl. dazu das Urteil vom 24. September 1998, Tögel (C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnrn.40 - In diesem Sinne Urteil Tögel (zitiert in Fn. 21, Randnrn. 53 und 54).
- OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig
" (...) ist zwischen den Verfahrensbeteiligten auch unstreitig, dass der Notfalltransport bzw. der qualifizierte Krankentransport, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, den Kategorien 2 bzw. 3 des Anhangs IA der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2004/18 und zugleich der Kategorie 25 des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18 zuzurechnen sind, so dass die Aufträge, die derartige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, in den Anwendungsbereich von Art. 10 der Richtlinie 92/50 bzw. von Art. 22 der Richtlinie 2004/18 fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24.09.1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40)." (…vgl. EuGH, Urt, v. 29.04.2010, a.a.O., Rdn. 92). - VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht
Abschließend wies der Auftraggebervertreter darauf hin, dass die Tögel-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 24.09.1998, RS.C-76/97) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei, da der dem EuGH zur Entscheidung vorliegende Fall eine privatrechtliche Vertragsbeziehung betroffen habe.Entscheidend ist also der finanzielle Schwerpunkt der Leistung (vgl. EuGH, Urteil vom 24.09.1998 - Rs. C-76/97 (Tögel); EuGH Urteil v. 14.11.2002, Rs. C-411/00 (Felix Swoboda)).
- EuGH, 22.05.2003 - C-462/99
Connect Austria
Der Gerichtshof solle daher die erste Frage in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Nachprüfung der Verfahren im öffentlichen Auftragswesen (vgl. Urteile Dorsch Consult sowie vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97, Tögel, Slg. 1998, I-5357, und vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-111/97, EvoBus Austria, Slg. 1998, I-5411) beantworten. - EuGH, 09.09.1999 - C-374/97
Feyrer
- OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08
Rettungsdienst III
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
- OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06
Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-15/04
Koppensteiner
- EuGH, 07.07.2016 - C-46/15
Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- EuGH, 02.06.2005 - C-15/04
Koppensteiner - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …
- VG Osnabrück, 10.12.2015 - 4 A 253/14
Anspruchsberechtigung; Arbeitnehmer; Arbeitnehmereigenschaft; Arbeitsvertrag; …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-127/02
Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-205/03
FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Einrichtungen, die das spanische nationale …
- OLG Düsseldorf, 16.06.2023 - Verg 29/22
Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Vergabe eines Auftrags ohne vorherige …
- ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-337/98
Kommission / Frankreich
- VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten …
- VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11
Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?
- VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
Definition des öffentlichen Auftrages
- VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11
Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2003 - C-397/01
Pfeiffer
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00
De Coster
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2086
Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig
- OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-113/13
ASL n.5 u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche …
- OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines rettungsdienstrechtlichen …
- BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03
Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"
- EuGH, 04.03.1999 - C-258/97
HI
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2087
Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig
- OLG Brandenburg, 09.09.2004 - Verg W 9/04
Verlängerung der Entscheidungsfrist im Verfahren vor der Vergabekammer; Vergabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02
Rieser Internationale Transporte
- OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00
Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff …
- VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2013 - C-425/12
Portgás
- VGH Bayern, 28.08.2007 - 8 BV 05.2493
Luftverkehrsrecht: Luftsicherheitsgebühr für Fluggast- und Gepäckkontrollen // …
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08
Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht
- VK Sachsen, 28.12.2009 - 1/SVK/060-09
Unklare Preisangaben führen zum Ausschluss!
- OLG Düsseldorf, 22.11.2006 - Verg 38/06
Kooperation zwischen Auswärtigem Amt und e.V.: Öffentlicher Auftrag?
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01
GAT
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-46/15
Ambisig
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-252/01
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-464/98
Stefan
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-237/05
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-411/00
Felix Swoboda
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress
- EuGH, 11.11.2004 - C-216/02
Zuchtverband für Ponys - Freier Warenverkehr - Innergemeinschaftlicher Handel mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-290/98
GENERALANWALT SAGGIO SCHLÄGT VOR, FESTZUSTELLEN, DASS ÖSTERREICH GEGEN DIE …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1998 - C-258/97
HI
- VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht
- OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 11 M 2747/99
NRettG; Auswahl unter mehreren Bewerbern;; Auswahlentscheidung; EG-Richtlinie …
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 1303/09
- BVerwG, 10.02.2003 - 3 B 5.03
Abschleppmaßnahme, Rechtmäßigkeit eine - wegen Verstoßes gegen Halteverbot; …
- VK Sachsen, 25.08.2010 - 1/SVK/023-10
Zulässigkeit von Nachweisen
- VK Sachsen-Anhalt, 08.07.2008 - 1 VK LVwA 9/08
Rettungsdienstleistungen sind keine öffentlichen Aufträge!
- VK Sachsen-Anhalt, 11.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-06/08
Übertragung der Rettungsdienstdurchführung als öffentlicher Auftrag?
- VK Nordbayern, 13.11.2000 - 320.VK-3194-29/00
Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Kein öffentlicher Auftrag!
- VK Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - VK 2 LVwA LSA-1/06
Rettungsdienst unterfällt nicht dem Vergaberegime
- VK Niedersachsen, 30.08.1999 - 203-VgK-8/99
Beauftragung der Einrichtung und Unterhaltung einer Rettungswache; Gestattung der …
- VK Südbayern, 15.11.2000 - 120.3-3194.1-21-10/00
Leistungen zur Durchführung des Luftrettungsdienstes
- VK Südbayern, 09.08.1999 - 12-07/99
Vergabe von Rettungsdienstleistungen kein öffentlicher Auftrag!